Verzeigung wegen zu lautem ESD

  • Hallo zusammen


    Ich wende mich an euch, da ich eigentlich nichts über ESD bzw. die Gesetze des Stva weiss und erhoffe mir, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe mich versucht schlau zu machen , jedoch ist das ganze so kompliziert, dass ich überhaupt nicht mehr durchblicke.


    Ich schildere euch kurz den Sachverhalt:


    Vor wenigen Wochen wurde ich von deinen Freunden (Feinden) und Helfer mit der blau leuchtenden Anzeige "Polizei bitte anhalten" und einem netten Lichthupen (als hätte ich die Anzeige oben nicht bereits gesehen) aufgefordert, rechts ranzufahren.
    Zuerst reine Routinekontrolle, jedoch meinte er, dass der Auspuff seeehr laut sei. Gut - ich habe ihm danach das Beiblatt unter die Nase gehalten und er hat dann ca. 10 Minuten lang herumtelefoniert und ist danach noch unter mein Auto gekrochen. Das Beiblatt stimme zwar mit der Anlage überein, jedoch hätte das keinen Wert. Er hat gesagt, dass ich eine MFK machen müsse - falls das Auto aufgrund des Auspuffs nicht durchkommt, erwarte mich eine Verzeigung.


    Für diese MFK Prüfung habe ich meinen Garagisten aufgeboten. Nach der Prüfung hat mer mich angerufen und darüber informiert, dass mein Auspuff zu laut sei, um genau zu sein 96db anstatt den gestatteten 75db(???). Nun muss ich den Auspuff austauschen und erneut zur MFK antraben. Zudem erwartet mich demzufolge eine Verzeigung.


    Meinen 4er Golf GTI habe ich Ende 2014 gekauft mit der Anlage, die bereits montiert war. Das komische daran ist, dass ich im Januar 2015 ebenfalls eine MFK gemacht habe und es damals keinerlei Probleme gab. Was macht das bitteschön für einen Sinn?? Ich überlege mir ernsthaft, das anzufechten.


    Habt ihr Erfahrung? Wie hoch wird die Busse aufgrund der Verzeigung sein? Und kann es sein, dass mich ein Ausweisentzug erwartet?


    Vielen Dank für eure Hilfe!!


    Gruss, Remo324

  • Nur weil ein Auto mal die MFK bestanden hat, heisst bei weitem nicht, dass es so bleibt. Es wird bei der MFK immer mal wieder was übersehen, sei es bewusst oder unbewusst, die Jungs dort sind auch nur Menschen.
    Auch Schalldämpfer können sich durch Korrosion im innern verändern, so dass sie lauter werden. So ist ein Teilegutachten auch nur Makulatur, wenn der Schalldämpfer abgammelt und lauter wird als im Neuzustand. Bei der MFK sollte man keine Angriffsfläche bieten, im Zweifelsfall halt vorher auf Serienzustand bringen.


    Greetz

  • In der Schweiz wird man ja als Schwerverbrecher angesehen, wenn man über 90dB kommt.
    Seit diesem Jahr sollen sogar alle lauten Anlagen verboten werden.
    Mich hats vor 15 Jahren mit dem Töff mal erwischt, 90 CHF. :(
    Vor 2 Jahren dann mit dem Auto...(die 15 Jahre zurückliegende Strafe haben die nicht aufgeführt!), 700 CHF !!! :scho:


    Jetzt fahr ich nur noch "Original Lautstärke", hab mir stattdessen bessere Lautsprecher gekauft und freu mich an dem Sound. (Nein, keine Sorge , ich dreh das Stereo nicht wie blöde auf, sondern höre ganz dezent vor mich "alleine" hin) :engel: