Hatte heute nen kleinen Zwischenfall mit dem S3 und nun ist der Scheinwerfer kaputt (nur das Plastikzeug, Xenonbrenner unversehrt, nehme aber an Audi verkauft nur ganze Scheinwerfer) und der Kotflügel ist etwas verbogen. Befürchte mal es brauch nen neuen Scheinwerfer und den Kotflügel kann man hoffentlich wieder zurecht biegen und neu lackieren. Naja ärgerlich ists schon, aber kann halt passieren :(.
Nun zu meiner Frage. Die Versicherungen haben meistens ja Klauseln drin bezüglich Selbstbehalt. Hier ists Selbstbehalt 1000 und für jugendliche Lenker 1500. Ich nehme an das gilt für den Lenker und nicht für den Versicherungsnehmer, oder täusch ich mich da? Bis wie alt gilt man als jugendlicher Lenker? Ist das abhängig wie lange man den Führerschein hat oder wie alt man ist?