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Nein
Gemäss VTS 71a Abs. 4 dürfen an Frontscheiben keine Gegenstände angebracht werden, die die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern, ausgenommen gesetzlich vorgeschriebener Sachen (wie zum Beispiel die Vignette).
In Abs. 5 wird zwar die Möglichkeit von Blendschutzstreifen gegeben, dies nach den Sichtkreis-Vorgaben wie sie Corri zitiert hat, allerdings wird dies auf den oberen Teil der Windschutzscheibe beschränkt.
Kurz und knapp; Mit der Ausnahme vom oberen Bereich der Frontscheibe darf abgesehen von der Vignette nix an die Frontscheibe. Nicht mal ein Navi mit Saugnapf.
Grüsse
Klingt (leider) einleuchtend...
Merci