Ja, es gibt Regeln, wie stark die einzelnen Funktionen leuchten müssen und dürfen. Wenn die Leuchten kein entsprechendes Gutachten haben, kann man das beim METAS in Wabern bei Bern erstellen lassen. Ist allerdings nicht ganz günstig...
Gruss Markus
Ja, es gibt Regeln, wie stark die einzelnen Funktionen leuchten müssen und dürfen. Wenn die Leuchten kein entsprechendes Gutachten haben, kann man das beim METAS in Wabern bei Bern erstellen lassen. Ist allerdings nicht ganz günstig...
Gruss Markus
Oha, ich dachte man könnte es evtl. beim Strassenverkehrsamt eintragen lassen, nach dem die Lichtstärke überprüft wurde. Ähnlich einer Schallmessung einer Auspuffanlage. Aber eine wissenschaftliche Prüfung im Institut, wird man sich wohl als eine einzelne Privatperson kaum leisten können. Der legale, auf Verkehrssicherheit bedachte Weg ist und beibt wohl zu teuer. Da ist es wohl klüger darauf zu verzichten. Schade ist es trotzdem.
Ähnlich einer Schallmessung einer Auspuffanlage
die Geräuschmessung muss aber auch von einer anerkannten Prüfstelle gemacht werden, sonst ist auch nichts mit eintragen. Ist beim Licht auch nicht anders. Mit der Bescheinigung vom METAS wird das Ganze dann von der MFK eingetragen.
Gruss Markus