Veränderung Original Scheinwerfer

  • Hey Zusammen


    Ich habe vor bei meinem 4er R32 die Scheinwerfer zu öffnen und innen Schwarz zu Lackieren. So wie auf dem Bild.
    Jetzt zu meiner Frage weiss einer wie das mit der Zulassung/MFK/Polizei aussieht?
    Weil das Lichtbild oder so wird ja nicht verändert.



    Vielen Dank und Freundliche Grüsse Patrick

  • Ja genau das heist es, es darf kein Bauteil ohne betriebserlaubniss am Auto verbaut sein. Dadurch erlischt "eigentlich" automatisch der versicherungsschutz, gleich wie wenn du felgen oder fahrwerk ohne gutachten verbaust.

  • Die 'Anderen' haben keine CH-Kennzeichen oder pokern gerne...
    Wobei das mit den lackierten Scheinwerfergehäusen noch nicht sehr hoch gepokert ist. Da gibt's noch ganz andere....

  • Ich hätte noch Xenon-Scheinis, die geschwärzt wurden, zu verkaufen. Dicht, mit Leuchtmitteln. Dann hättest zwei Paar.


    Btw. Meiner Meinung gab es Mal von VW originale schwarze Jubi-Xenons. VW Exclusive Zubehör oder wie sich das nennt. Hatte aber niemand gekauft, da unbezahlbar.


    Gruss
    Sandysolo

    \n\n\nDieser Beitrag wurde bereits 428 mal editiert, zuletzt von >Sandysolo<: (Heute, 07:53)

  • Ich hätte noch Xenon-Scheinis, die geschwärzt wurden, zu verkaufen. Dicht, mit Leuchtmitteln. Dann hättest zwei Paar.


    Btw. Meiner Meinung gab es Mal von VW originale schwarze Jubi-Xenons. VW Exclusive Zubehör oder wie sich das nennt. Hatte aber niemand gekauft, da unbezahlbar.


    Gruss
    Sandysolo


    Hab dir ne PN geschickt.


    Gruss Patrick

  • Hi


    Ich glaube ihr schaut etwas zu viel deutsche Dokus im TV :D


    Eine Betriebserlaubnis gibt's in der Schweiz ja eigentlich nicht. Entweder ist das Auto eingelöst oder nicht. Wenn die Polizei einem anhält und ganz krass alles daneben sein sollte, dann kann das Auto sichergestellt werden. Allerdings wegen ein paar Scheinwerfern die ja noch Licht von sich geben wird das nicht passieren. Ebenfalls Versicherungsschutz, der erlischt nicht einfach kaum ist was illegales dran. Die Versicherung kann im Fall eines Unfalles Regress nehmen ja. Allerdings muss das einen Zusammenhang haben und dann noch dies als Grund des Unfalles von der Polizei so Rapportiert werden.


    Also Scheinwerfer öffnen und was daran ändern ist generell Prüfpflichtig, wie bsp. auch ein böser Blick. Also fährt man damit rum und ein findiger pingeliger Polizist sieht das, dann kanns ne Anzeige geben wegen unerlaubten Abänderungen oder nichtmelden prüfpflichtiges Zeugs. Also kannst Du mit den Scheinwerfern beim Astra vorfahren und die werden Dir mit Sicherheit ein Prüfbericht erstellen, dass durch die Lackierung keine Beeinträchtigung erfolgt und die Scheinwerfer so gefahren werden dürfen.


    Allerdings will ich Dich nicht zu etwas verleiten, aber da würde ich einfach drauf pfeiffen. Ich habe schon bei drei Autos von mir die Scheinwerfer geschwärzt. Einfach auseinandergenommen und alle nicht relevanten und frontgerichtete Teile Schwarz lackiert und wieder zusammengesetzt. War damit in Kontrollen wie auch auf der MFK. Nie ein Problem. Solange alles schön leuchtet scheint das noch mit Menschenverstand beurteilt werden (wenns überhaupt bemerkt wurde).


    Mfg Tom


  • Amen :P


    Jedoch kann die Busse sehr hoch ausfallen. Ein kollege bekam dafür um die 400.- Schweizerfranken aufgebrummt :b:

  • Super Antwort danke Tom!


    Also ich habe mich mal mit dem Strassenverkersamt in Thun in Verbindung gesetzt und folgende Antwort bekommen:


    Guten Morgen


    Im Anhang oben habe ich Ihnen einen Auszug der Richtlinie 2a angehängt.


    In dieser wird erwähnt das wenn Beleuchtungsvorrichtungen verändert werden, die ursprüngliche Genehmigung ihre Gültigkeit verliert.


    Hier noch der Anhang.


    Gruss Patrick


  • Wenn wir schon so KLEINLICH sind.
    Deine Rückleuchten sind auch nicht zugelassen.
    Es fehlt die Reflektorfläche in rot.

  • Da steht ja: "Werden Beleuchtungsvorrichtungen verändert, verliert die ursprüngliche Genehmigung ihre Gültigkeit."
    Wie das nun ausgelegt wird ist halt von Mensch zu Mensch anders. Ganz streng genommen darfst du das aber nicht machen (eben, Beleuchtungsvorrichtung verändern).


    Aber wie heisst es so schön? "No risk, no fun"
    Ausserdem; wenn alle nur noch ganz genau nach Gesetzt leben (und tunen) wird die Welt ein sehr langweiliger Ort.

  • Hey zusammen


    also in der Zeit wo das Forum down war het sich noch ein wenig was getan ;) Ich habe mich mal bei der ASTRA gemeldet, die haben mir gesagt das sie mir da nicht viel sagen können. Ich müsse mich beim Bundesamt für Metrologie (METAS) melden... :confuse:
    Gesagt getan, da bekam ich folgende Antwort: Falls die schwarze Lackierung nachträglich und an keinen lichttechnisch wirksamen Teilen vorgenommen wurde, ist eine lichttechnische Nachprüfung des Scheinwerfers nur notwendig, wenn die kantonale Fahrzeugkontrolle Bedenken an der Änderung hat.


    Also ich denke ich werde es mal machen und schauen was dabei rauskommt. :dh:


    Vielen Dank für die verschiedenen Meinungen und Antworten. :pr:


    Gruss Patrick

  • Ich habe mich jetzt über 1 Stunde an einem Scheinwerfer versucht und nichts passiert ausser das ich das Plastik zerstöre!
    Ich habe alles aussprobiert mit dem Messer, mit dem Cutter in die Dichtung geschnitten, mit dem Fön und 3 mal bei 100C° in denn Backofen für je 5 min. nichts funktioniert...
    kann mir jemand helfen bin am verzweifel ;( :kgw:
    Oder gibt es sogar jemanden der mir die Scheinwerfer öffnet? natürlich gegen Bezahlung.


    Danke und Gruss Patrick