Hallo zusammen
Ist eine Auspuffanlage mit EG Genegmigung legal in der Schweiz? Im Netz findet man wie immer diverse Aussagen und Erfahrungen. Je nach Kanton und STVA soll es auch unterschiedlich sein.
Hat jemand aktuelle Infos?
Danke und Gruss
Hallo zusammen
Ist eine Auspuffanlage mit EG Genegmigung legal in der Schweiz? Im Netz findet man wie immer diverse Aussagen und Erfahrungen. Je nach Kanton und STVA soll es auch unterschiedlich sein.
Hat jemand aktuelle Infos?
Danke und Gruss
Kurzfassung also: Es braucht ein Beiblatt vom CH Importeur?
bei mir ( Fürstentum Liechtenstein ) hat er die EG Genehmigung akzeptiert.
Kurzfassung also: Es braucht ein Beiblatt vom CH Importeur?
So versteh ich es, ja
Ich denke das VTS Artikel 53 wie im Link oben erwähnt, gibt dir weitere Info
Art. 53 Geräusch, Schalldämpfer
1 Die durch das Fahrzeug erzeugten Geräusche dürfen das technisch vermeidbare Mass nicht überschreiten. Auspuff- und Ansaugvorrichtungen sind mit wirksamen und dauerhaften Schalldämpfern auszurüsten. Verursachen andere Teile vermeidbaren Lärm, so sind schalldämpfende Massnahmen zu treffen. Für die Geräuschmessung gilt Anhang 6.1
1bis Für Arbeitsmotoren sind zusätzlich die Anforderungen der Maschinenlärmverordnung des UVEK vom 22. Mai 20072 zu beachten.3
2 Abgenutzte oder schadhafte Schalldämpferanlagen sind zu ersetzen.4
3 Ersatz-Schalldämpfer müssen ebenso wirksam sein wie die ursprünglich zugelassenen. Zulässig sind auch Ersatz-Schalldämpferanlagen, die für den entsprechenden Fahrzeugtyp über eine Genehmigung nach einer der folgenden Regelungen verfügen:
a.Verordnung (EU) Nr. 540/2014;b.Richtlinie 70/157/EWG;c.UNECE-Reglement Nr. 51;d.UNECE-Reglement Nr. 59;e.Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014;f.UNECE-Reglement Nr. 41; oderg.UNECE-Reglement Nr. 92.54 Unnötige lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug und an dessen genehmigten Bauteilen sind untersagt, selbst wenn die zulässige Geräuschgrenze eingehalten bleibt
bei mir ( Fürstentum Liechtenstein ) hat er die EG Genehmigung akzeptiert.
Haha, das heisst also wieder keine Regel ohne Ausnahme beim STVA...
Aus den Paragraphen wird man ja nicht wirklich schlau!
Frag doch einfach bei Deinem zuständigen verkehrten Strassenamt an, oder so ähnlich ;-), die geben Dir bereitwillig Auskunft.
Es heisst zwar immer es sei überall gleich wenigstens in der Theorie...
Jaja, MFK ist so eine Sache für sich.
Was die bei mir schon alles akzeptiert haben verwundert mich auch immer wieder. (TÜV Gutachten aus dem Internet (Felgen und Federn), oder Zubehörliste bei Felgen)
Teilweise einfach nur nett sein und es ist so einiges möglich
gruss
Roman
Eigentlich ein Skandal, Richtlinien sind Richtlinien. Aber in deinem Fall natürlich 1a
Aber die bei der MFK sind halt auch Menschen und wenn man höfflich ist, sehr hilfsbereit