Felgenkauf mit ABE aus Deutschland

  • Hallo, möchte über "pneuexperte" Felgen mit Reifen kaufen (schweizer Kassenbeleg). Die Felge Keskin KT 15 hat ein ABE Gutachten aus Deutschland. Benötige ich eine Eintragung und wie muss ich vorgehen? Kann mir jemand Ratschläge geben was notwendig ist und ob möglich?


    Das Strassenverkehrsamt gibt mir folgende Auskunft laut Internet-Recherche - Link


    Freue mich auf ein Feedback. Vielen Dank.

  • Auszug aus der MFP beider Basel:



    1. Nicht melde- und prüfpflichtige Felgen:
    Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Räder (Felgen), die in der Typengenehmigung bzw. im Typenschein des betreffenden Fahrzeuges eingetragen und damit genehmigt sind.
    Als für den Fahrzeugtyp "genehmigt" gelten Räder, die in den Dimensionen (Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe) sowie im Material (Stahl/Leichtmetall) und der "Marke" mit den Eintragungen gemäss Typengenehmigung/Typenschein übereinstimmen. Alle weiteren Varianten (auch Zwischengrössen) gelten als "nicht genehmigt" .
    Welche Felgen spezifisch für Ihr Fahrzeug freigegeben sind und somit nicht geprüft werden müssen, erfahren Sie bei Ihrer Garage oder beim Fahrzeugimporteur. Um entsprechende Anfragen beantworten zu können, wird die Typengenehmigungs- bzw. Typenscheinnummer Ihres Fahrzeuges benötigt. Bitte halten Sie den Fahrzeugausweis bereit.
    Typengenehmigte Felgen müssen nicht geprüft werden und es erfolgt kein Eintrag im Fahrzeugausweis!


    2. Melde- und prüfungspflichtige Felgen:
    Gemäss Art. 34 Abs. 2 Bst. f VTS muss der Fahrzeughalter oder die Halterin der Zulassungsbehörde melden, wenn am Fahrzeug nicht genehmigte Räder montiert werden. Vor der Weiterverwendung des Fahrzeuges muss die Änderung geprüft und auf dem Felgenpapier oder im Fahrzeugausweis eingetragen werden.

    Vorgehen und technische Details:
    Nach welchen Kriterien Felgen geprüft werden, sowie der Umfang der notwendigen Dokumente und Prüfungen sind detailliert in den folgenden Richtlinien festgehalten:

    Dokumente:
    In den oben genannten Richtlinien sind die Qualität der Dokumente, sowie Muster im Anhang beschrieben.
    Eignungserklärungen:
    Eine Eignungserklärung muss vom Hersteller des Rades ausgestellt sein. Diese enthält die Bezeichnung, die Dimensionen des Rades sowie die genaue Bezeichnung der Fahrzeugtypen, für die das Rad zugelassen werden kann. Ebenso muss das Befesstigungsmaterial, falls diese ändert, auf der Eignungserklärung mit aufgeführt werden (Adapter, Zentrierringe, Schrauben, Muttern). Die Eignungserklärung muss mit Stempel und Unterschrift im Original vorliegen
    Eignungserklärungen oder beglaubigte Kopien originaler Eignungserklärungen vom Importeur oder Vertreiber der Räder können anerkannt werden. Im Falle von beglaubigen Kopien kann die Zulassungsbehörde Einsicht in die originalen Dokumente verlangen.
    Andere Dokumente:
    ABE: Eine Allgemeine Betriebserlaubnis die vom Deutschen Kraftfahrbundesamt (Bundesbehörde) ausgestellt wird, kann anstelle einer Eignungserklärung für Felgen anerkannt werden. Als Anwenderliste (Fahrzeug - Felge) ist ein TÜV-Gutachten mitgeliefert. Es werden beide Dokumente benötigt.
    Reicht nicht:
    TÜV-Teilegutachten: Ein TüV-Gutachten wird als Eignungserklärung für Felgen nicht anerkannt. Mit dem Unterzeichnen der Eignungserklärung übernimmt der Felgenhersteller für sein Produkt und allfällige Schäden die Haftung (Produktehaftpflicht). Der TüV-Prüfbericht enthält keine Garantie und keine Unterschrift des Felgenherstellers und erfüllt somit nicht die Anforderungen, die an eine Eignungserklärung gestellt werden.


    Hoffe das hilft weiter ;)

  • Bei Pneuexperte bekommst du zu den Felgen eine Herstellerbestätigung das die Felgen auf dein Auto passen zusammen mit der ABE kannst du so die Felgen eintragen. Bei mir ohne Probleme Kt. Bern...