US-Standlichter

  • Hallo zusammen


    Da ich in Deutschland schon etliche Fahrzeuge mit den typish orangen Standlichtern gesehn habe, habe ich es gestern selbst bei mir eingebaut. (Siehe Anzeigebild) ^^ Das Ganze funktioniert so, dass die Blinkerbirne zusätzlich als Standlicht genutzt wird, und bei Betätigung des Blinkers heller leuchtet...sprich halt eben blinkt...


    In den USA ist das Ganze Pflicht....in Deutschland fahren wie gesagt auch viele Fahrzeuge mit dieser Vorrichtung rum...und wie siehts bei uns aus? Habe sicherheitshalber einen Schalter ins Fahrzeuginnere gezogen, um es im Notfall auszuschalten ;)


    Danke für eure Hilfe :)) :w:

  • hallo das ganze wurde erst vor kurzem hier besprochen sogar von dir selber!.....
    nei leider verbote => http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/app16.html#ahref2 git aber sicher usname für us import usw.
    chli überbewärtet das ganze..


    Ja ich weiss scho, aber han nur namal wele sicher gah ;))


    Ja log es git fengs so vill übertribni, unnötigi Gsetz ide Schwiiz, dassd Schlümpf selber nümm drus chömed wasmer döf und was ned...ich fahr etz eifach so ume und sobaldi de Freund und Helfer xeh schaltis ab vo ine...ganz eifach...


    Und so spendemer halt namal biz de Arme...wer nid s erscht mal :janu:

  • Ich fahr schon seit 10 Jahren so rum. Noch nie Probleme gehabt.


    Wenn der Blinker die relevanten Nummern hat wäre es sogar legal. Bei einem Umbau fehlt einfach die Kennzeichnung auf dem Blinker dass es ein Positionslicht ist.
    Eventuell kannst du Blinker aus den USA organisieren, die verfügen dann auch über die nötige SAE Nummer.

    Gruss


    Chris
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    Wer schweigt, sitmmt nicht immer zu.
    Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
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  • Wenn der Blinker die relevanten Nummern hat wäre es sogar legal. Bei einem Umbau fehlt einfach die Kennzeichnung auf dem Blinker dass es ein Positionslicht ist.
    Eventuell kannst du Blinker aus den USA organisieren, die verfügen dann auch über die nötige SAE Nummer.



    Das stimmt nicht. Laut VTS dürfen die Richtungblinker wie auch Warnblinker nach vorne Gelb Leuchten, die Standlichter allerdings nur HELLGELB. Dies gilt für Importierte (Sprich U.S. Fahrzeuge) wie auch für die von hier.
    Die Grenzen gegen Rot sind sowohl bei Gelb wie auch bei Hellgelb definiert, und zwar über ein Farbdreieck der IBC was ich noch nie im Leben gehört oder gesehen habe, keine Ahnung wo so eine Tabelle einzusehen ist.


    Allerdings wie gesagt, Orange passt nicht mehr ins Hellgelb herein.
    Bei den Strassenverkehrsämtern, welche das VTS genau durchgelesen haben und welche das auch Streng befolgen, müssen auch bei U.S. Cars die Standlichter von Orange auf Weiss umgerüstet werden. Bei manchen Strassenverkehrsämtern wird mans halt nicht so gut kennen und da hat man Glück gehabt.


    Somit; Streng genommen könnte es selbst bei U.S. Cars, welche das Standlicht Original Orange hatten, Probleme geben. Auch umgerüstete wenn die entsprechende SAE Nummer drauf ist. Bei Fahrzeugen wo der Blinker nicht als Standlicht gedacht ist und daher auch die Bezeichnung fehlt, sowiso.
    Desweiteren darf nur ein Standlichtpaar nach vorne brennen, also mal zusätzlich die Blinker mitaktivieren ist auch nicht.


    Interessant zu wissen; In den USA ist oranges Standlicht pflicht, da während einer Jahrelangen Unfallstudie herausgefunden wurde, dass dies der Sicherheit deutlich beiträgt. Dank der Orangen Standlichter weiss man in der Nacht sofort wo sich die Blinkleuchte befindet (US Standlicht ist IMMER in der Blinkleuchte), daher kann man besser feststellen ob der Blinker betätigt ist oder nicht.
    In Europa hat warscheinlich ein Bürohengst einfach mal gedacht, och das ist doch eh Scheisse und das ganze nach eigenem Ermessen verboten.


    Wird selten geahndet. Aber bei einer entsprechenden Kontrolle weiss Du jetzt, dass Du das Nachsehen haben würdest.


    Mfg Tom

  • Tom


    Du hast natürlich recht. Ich habe übersehen, dass es sich um so einen modernen Autowagen hadelt. :pr:


    Das VTS gilt aber erst ab 1995. Für Fahrzeuge mit früherer Erstzulassung gelten nur die Erleichterungen vom VTS.
    Und Ausnahmen bestätigen die Regel. Im Typenschein von meinem ehemaligen Käfer (Jg.65) steht, dass er vorne weiss und hinten Rot blinken darf :frech:

    Gruss


    Chris
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    Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
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  • WoW danke für die ausführlichen Antworten :)
    Naja man sieht es immer mehr, ich fahre jetz auch schon ne Weile so herum, und für im "notfall" hätte ich ein Schalter im Innenraum ;D


    Und was ich noch weiss, die Blinker dürfen hinten rot sein gemäss Admin.ch...also hab ich sie auch rot ;D



    Vielen Dank !!!

  • Wird selten geahndet. Aber bei einer entsprechenden Kontrolle weiss Du jetzt, dass Du das Nachsehen haben würdest.



    Find ich gut ;D also denkst du in einer normalen Verkehrskontrolle am Wochenende werden die das nicht "checken" ?


    Die kommen selbst eh nicht mehr draus vor lauter Verboten und Weisungen...weiss ich aus eigener Erfahrung :PP :D