Muss man eigentlich ein anderes Getriebe eintragen lassen?
Gibt es da irgendwelche Vorschriften, etc..?
Muss man eigentlich ein anderes Getriebe eintragen lassen?
Gibt es da irgendwelche Vorschriften, etc..?
normal nicht... und, wer merkt das?
Wie alles ir Schwiz muame au das iträge! Stichkontrollemässig werded au GKB bir MFK kontrolliert (isch bi mim G60 dä Fall xi!)
Das hät dä Hintergrund, dass ä anderi Übersetzig ganz anderi Abgaswert verursachet bi dä verschiedene Fahrzykle. Mä müsst also ä Abgasmessig (aber nid nur so easy, sonder ä "Fahrzyklusmessung" loh mache. Wenn Wert ok sind, ischs guat.
Okay das dachte ich mir schon, und wo macht man diese Fahrzyklusmessung? Kosten?
Gibt es dann Papiere womit ich dann zur MFK gehen und eintragen kann?
Edit: Und was ist GKB
ZitatOriginal von Scorpion
Okay das dachte ich mir schon, und wo macht man diese Fahrzyklusmessung? Kosten?
Gibt es dann Papiere womit ich dann zur MFK gehen und eintragen kann?
Edit: Und was ist GKB
GKB= GetriebeKennBuchstabe
und by the way f... the Mfk!!!!!
echt?? Muss man das vorführen? Ich meine, bei mir kann ich einfach die Innereien tauschen, ohne das es auffällt. (GKB= ATV, Übersetzung z.B. 1.-4. und R-Gang ATV + 5. vom 8P) oder müsste ich das dan auch angeben?
Grundsätzlich würde sich die Abgaswerte ja nur verschlechtern, wenn man ein kürzer übersetztes Getriebe einbaut.
Die MFK wird mir immer unsympatischer
Das merkt keine Sau, wen du nur die Innereien tauschst!
Jeder zweite Impreza/Evo hat ein verstärktes/ übersetztes Getriebe (nur Inereien) verbaut. Hat noch nie Probleme gegeben!
Ich würde sagen, dass ist egal. Hauptsache der Tacho stimmt.
Und wegen dem GKB.... Schon mal etwas von Winkelschleifer und Schlagzahlen/Buchstaben gehört?
Ausserdem gab es auch Modelle, die beim gleichen Motor andere Getriebe verbaut hatten, wer kann das schon genau sagen? Sicher nicht die MFK.
Gruess
Marc
1. Möchte ich das legal machen (falls möglich :D)
2. Ersetze ich das gesamte Getriebe und nicht nur die Innereien
3. Das Getriebe, das ich einsetzen möchte, gab es nur in Cup-Modelle, die es in der CH nicht gab
Ich denke mal dass GKB über die Typennummer festgelegt ist. Das wird dann die MFK sehr wohl merken, wenn die das überprüfen.
Also nochmals, wer kann mir genau erklären, was notwendig ist um das vernünftig einzutragen und wo man die Fahrzyklusmessung machen kann?
Wenn du das wirklich eintragen willst, ok.
Mir würde das NIE in den Sinn kommen.
Andere Felgen, Fahrwerk, Motor usw. ok...
Aber ein anderes Getriebe eintragen?
Da kannst du dein Geld auch zum Fenster raus schmeissen, anstatt es den Herren der MFk unter die Nase zu reiben.
Das merkt keine Sau.
Das ist ja das Problem, mir fehlen noch die Fakten, wie gross der Aufwand und die Kosten sind und was man dafür unternehmen muss. Mag ja sein, dass der Aufwand zu gross sein wird und ich andere Wege nehme. Aber das möchte ich selber aufgrund der Fakten (die mir noch fehlen) entscheiden.
Wäre froh, wenn mir jemand genau erläutern kann was man dafür tun muss. beathoovenG60 hat gesagt, man muss eine Fahrzyklusmessung machen. Wo mache ich das und was kostet das? Und kann ich damit nachher zur MFK fahren um das abzunehmen?
Für min Golf 2 GTI gits au vil verschideni Getriebe wo passed. Han gar kei Ahnig was original dri chunt. Han uf jede Fall es anders dine als wo ich en kauft han. Isch doch würklich en Witz so öpis go iträge...