Danke für die Info.
Ich werde mich beim Strassenverkehrsamt informieren und dann berichten.
Aber laut KW ist die Mindestdistanz Radnabenmitte zur Kotflügelunterkante von VR 31mm und HR 32mm zwingend einzuhalten, auch bei den Prüfpunkten ist nie von der Fahrzeughöhe geschrieben.
Prüfpunkte: Distanz, Restgewinde, Blinker, Kennzeichen, Nebelscheinwerfer und Scheinwerferaustrittskante. Ist so im Teilegutachten von KW und sieht eventuell im DTC das ich nicht habe anders aus.
Gruss und Dank