Zitat:
Welche Fahrzeuge unterliegen dieser Verpflichtung?
Motorfahrzeuge (Privat- und Lieferwagen, Busse, Lastwagen) sowie motorisierte Zweiräder. Mofas, Fahrräder, E-Bikes, Landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie alle vor 1970 in Verkehr gesetzte Fahrzeuge sind von dieser Pflicht ausgenommen. Bei Missachtung des Lichtobligatoriums droht eine Busse von CHF 40.-.
Wie löst Ihr das? Ich habe einen 1ner und ich werde sicher 100x vergessen die Lichter einzuschalten.
Kennt Ihr eine vernünftige schöne Alternative?