Was Sagt Poizei zu Aufklebern an der Frontscheibe

  • Hallo zusammen


    Frage sehe immer wieder Autos mit Aufklebern auf der Frontscheibe


    was sagt den die Polizei dazu ???


    MFG Vr6Bpy

    Montage und Einkauf von Kabelschuhen bis 300mm2 melden per PN

  • Die sind grundsätzlich erlaubt. Habe mal das Stva Graubünden angefragt und folgendes als Antwort erhalten:



    Grundsätzlich ist zu beachten, dass Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Ausgenommen sind Gegenstände, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen sind (z.B Sonnenblenden) oder für den Einsatz im Ordnungsdienst vorübergehend angebracht werden (z.B. Gitter), sowie Navigationsgeräte ausserhalb des Sichtkreises.


    Sichtkreis: Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.


    Blendschutzstreifen oben an der Windschutzsscheibe sind zulässig, wenn der Führer oder die Führerin bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche einen Gegenstand in mindestens 4,00 m Höhe auf eine Distanz von 12,0 m ungehindert erkennen kann.

  • Hi


    Neulich war ich in Pfäffikon SZ, da kam mir die Polizei mit einem X3 entgegen, wo ein fetter "POLIZEI" Frontscheibenaufkleber drauf war. Sah geil aus :D :D


    Ich glaub mit denen hättest Du keine Probleme :D :D :D :D


    Mfg Tom

  • Sichtkreis: Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können.



    Stanceworks-Aufkleber-50cm-Auto-Sticker-Gro%C3%9F-Scheibe-Tuning.jpg


    Das bedeutet, dass der Aufkleber in diesem Bild erlaubt ist, wenn er für den Fahrer die beschriebene Sicht nicht verdeckt. Wenn also dieser Stanceworks-Aufkleber für den Fahrer "nur" die Sicht auf die Motorhaube und maximal die ersten 12 Meter vor dem Auto verdeckt, kann der Aufkleber bleiben.

    Richtig?

    \n\n\nDieser Beitrag wurde bereits 428 mal editiert, zuletzt von >Sandysolo<: (Heute, 07:53)


  • Stanceworks-Aufkleber-50cm-Auto-Sticker-Gro%C3%9F-Scheibe-Tuning.jpg


    Das bedeutet, dass der Aufkleber in diesem Bild erlaubt ist, wenn er für den Fahrer die beschriebene Sicht nicht verdeckt. Wenn also dieser Stanceworks-Aufkleber für den Fahrer "nur" die Sicht auf die Motorhaube und maximal die ersten 12 Meter vor dem Auto verdeckt, kann der Aufkleber bleiben.

    Richtig?


    Nein

    Gemäss VTS 71a Abs. 4 dürfen an Frontscheiben keine Gegenstände angebracht werden, die die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern, ausgenommen gesetzlich vorgeschriebener Sachen (wie zum Beispiel die Vignette).


    In Abs. 5 wird zwar die Möglichkeit von Blendschutzstreifen gegeben, dies nach den Sichtkreis-Vorgaben wie sie Corri zitiert hat, allerdings wird dies auf den oberen Teil der Windschutzscheibe beschränkt.


    Kurz und knapp; Mit der Ausnahme vom oberen Bereich der Frontscheibe darf abgesehen von der Vignette nix an die Frontscheibe. Nicht mal ein Navi mit Saugnapf.


    Grüsse

  • Klingt (leider) einleuchtend...

    Merci

    \n\n\nDieser Beitrag wurde bereits 428 mal editiert, zuletzt von >Sandysolo<: (Heute, 07:53)