Auto in DE einlösen

  • Nabend!


    Da ich einige Verwandte in Deutschland habe und auch mal öfters hochfahren, bin ich mir am ueberlegen ob ich mein Auto in DE einlösel. Die Vorteile sollte glaubs allen bekannt sein :D Tüv und so :D Die Vericherung könnte ich über meinen Onkel laufen lassen...


    Da ich mich aber nicht gross mit TüV und so auskenne möchte ich zu diesem Thema mal ein Brainstorming machen...


    Offene Fragen:
    - Kann ich das Auto zu jedem TüV bringen für die "MFK" bz "AU" ?
    - Was können die CH behörden auszusezen haben wenn ich damit hier lange rumfahre?
    - Kommt da der Zoll noch ins spiel ?


    Gruss Saphir

    Erst wenn die letzte LAN-party geschlossen, das letzte Computer-Spiel verboten und das Internet zensiert ist. Dann liebe Eltern, dann werdet ihr erkennen, dass man seine Kinder doch selbst erziehen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von saphir99 ()

  • AU = Abgasuntersuchung. Ist in BRD einiges komplizierter als bei uns.


    Der Rest bin ich mir nicht so sicher, aber es geht nicht.

    Ein Fahrzeug kann erst als tief bezeichnet werden, wenn der Marder nicht mehr unten rein kommt............. :D

  • Zitat

    Der Rest bin ich mir nicht so sicher, aber es geht nicht.


    Wieso sollte es nicht gehen ?

    Erst wenn die letzte LAN-party geschlossen, das letzte Computer-Spiel verboten und das Internet zensiert ist. Dann liebe Eltern, dann werdet ihr erkennen, dass man seine Kinder doch selbst erziehen muss.

  • Als Person mit festem Wohnsitz in der Schweiz darf man auf Schweizer Boden kein Fahrzeug fahren, das nicht in der Schweiz verzollt ist.
    Darin liegt das Haupt-Problem.


    Darüber hinaus sollte man folgendes bedenken:
    1. Statt der MFK-Untersuchung gibt es die TÜV-Prüfung
    2. AU= Abgasuntersuchung wie hier auch in vielen Werkstätten
    3. Die Tuning-Richtlinien sind in Deutschland anders, aber nicht unbedingt besser.
    4. Man kann zu dem TÜV gehen, wo man möchte, aber die Cops in DE können einen im Zweifel zu einem andern TÜV schicken.
    5. Versicherung ist meines Erachtens teurer gewesen in Deutschland
    6. Man hat kein Wechselschild. D.h. 2 Autos = 2x voll zahlen


    Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, ein Fahrzeug in Deutschland anzumelden. Ich würde es sogar eher umgekehrt machen...

  • Muss zur klärung sagen das ich CH/DE doppelbürger bin. Wie du sagst, habe ich einen CH Wohnsitz...

    Erst wenn die letzte LAN-party geschlossen, das letzte Computer-Spiel verboten und das Internet zensiert ist. Dann liebe Eltern, dann werdet ihr erkennen, dass man seine Kinder doch selbst erziehen muss.

  • Müsstest den Wagen in D verzollen und anmelden.


    Und darfst an der Grenze zur CH nie mehr kontrolliert werden. Oder auch sonst unterwegs von der Polizei. Ist nämlich verboten...


    Gibt doch keinen Sinn das ganze?? ?(

  • also ich bin während 6 monät mitemene DE kennzeiche umegfahre und het sich niemand drum gschert....bi mir hets aber en andere hindergrund cha. I denke jedeoch vode bewiesbarkeit her isches no schwer wens dich wönd draneh deswege...i mein sich s auto vo sim onkel "für e wucheend" uszlehne um demit "e usfährtli" zmache isch ja wohl nid verbote...


    sowiet ich weiss isch in DE aber u.A d PS zahl usschlaggebend für strasseverkehrsstüür/versicherig, do chunsch ide schwiez scho besser weg?

  • Zitat

    Original von Scirocco
    Wenn ich das richtig verstehe, darf ich also kein Auto mit deutschen Schildern (z.B. von einem Kollegen) hier in der Schweiz fahren?


    Das isch glaub richtig (usert es handlet sich glaub um eh Gschäftsauto, denn dörfsch es glaub fahre??)
    S'Problem liegt glaub bim Versicherigsschutz

  • Werde morgen mal meine Kollegin bei der Allianz fragen... ich meine mal gehört zu haben das es spezielle auslandsversicherungen gibt...


    möglich wäre ja auch die variante das ich in DE einen 2. Wohnsitz habe.
    Dann gebe ich mich einfach immer al Turist aus wenn ich ueber die grenze fahre :D

    Erst wenn die letzte LAN-party geschlossen, das letzte Computer-Spiel verboten und das Internet zensiert ist. Dann liebe Eltern, dann werdet ihr erkennen, dass man seine Kinder doch selbst erziehen muss.

  • Zitat

    Original von mr_dEluxE
    also ich bin während 6 monät mitemene DE kennzeiche umegfahre und het sich niemand drum gschert....bi mir hets aber en andere hindergrund cha. I denke jedeoch vode bewiesbarkeit her isches no schwer wens dich wönd draneh deswege...i mein sich s auto vo sim onkel "für e wucheend" uszlehne um demit "e usfährtli" zmache isch ja wohl nid verbote...


    sowiet ich weiss isch in DE aber u.A d PS zahl usschlaggebend für strasseverkehrsstüür/versicherig, do chunsch ide schwiez scho besser weg?


    Die Beweisbarkeit ist ganz einfach...man darf es generell nicht...ich darf nicht mal mit dem Auto meiner Eltern fahren, wenn die mich hier besuchen kommen...
    In der Regel fällt das nicht weiter auf, weil viele Deutsche hier fahren, aber an der Grenze luagt der Zoll ab und zu relativ genau...
    Wurde damals darauf hingewiesen, als ich kontrolliert wurde mit meinem damaligen DE-Kennzeichen...aber da war ich noch in der Karenzzeit, die man nach dem Umzug hat.
    Gerade mit einem getunten Auto kann das sehr schnell zu Problemen führen, wenn man Deutsche Fahrzeugpapiere und Schweizer Führerausweis vorweisst...
    Firmenfahrzeuge sind etwas anders geregelt, aber auch hier gilt meines wissens, dass man nicht beliebig darf umefahre, sondern nur was dringend geboten ist.

    Überhol ruhig.....\n jagen macht viel mehr Spass!

    Einmal editiert, zuletzt von Roadrunner ()

  • sicher das man das generell nicht darf?? Ich habe mich deswegen nie korrekt informiert aber welche gesetzliche grundlage verbietet z.B: mein oben aufgeführtes Beispiel mit dem "Ausleihen übers Wochenende"...In der Versicherungspolice stehen ja immer die versicherten Länder usw...aber habe bis jezt noch keinen satz entdeckt bei dem steht das man im ausland selber am steuer sitzen muss?!

  • kanne einen Slowaken, der in der Schweiz arbeitete, aber sein Passat von der Slowakei mitbrachte. Die Polizei kontrollierte ihn und verzeigte ihn, weil sein Auto keine CH-Schilder hatte, respektive nicht verzollt war. Wer in der CH wohnt und arbeitet, muss ein Fzg lenken mit CH Schilder.


    Ein Kunde von mir hat ein Kleinserien-Fahrzeug, das in der ganzen EU eingelöst werden kann, nur in der CH nicht. Dieser hat jetzt deutschen Wohnsitz und fährt mit Deutschen Schildern. Das geht auch nur, weil er selbständig ist. Bist du aber angestellt, kommen bereits neue Probleme auf dich zu.

    Ein Fahrzeug kann erst als tief bezeichnet werden, wenn der Marder nicht mehr unten rein kommt............. :D

  • Zitat

    Original von mr_dEluxE
    sicher das man das generell nicht darf?? Ich habe mich deswegen nie korrekt informiert aber welche gesetzliche grundlage verbietet z.B: mein oben aufgeführtes Beispiel mit dem "Ausleihen übers Wochenende"...In der Versicherungspolice stehen ja immer die versicherten Länder usw...aber habe bis jezt noch keinen satz entdeckt bei dem steht das man im ausland selber am steuer sitzen muss?!


    Hat mit der Versicherung auch in erster Linie nichts zu tun. Ist eine reine Zollfrage...im Grunde umgehst du damit die Mehrwertsteuer und auch die Fahrzeugsteuer hier in der Schweiz.

  • Zitat

    Original von Klemi
    Wenn man damit erwischt wird das schnell mal teuer da man in der Schweiz keine Strassensteuer zahlst und somit Steuern hinterzieht.
    Was das Kostet will ich gar nicht wissen!


    ja das ist so. Der Slowake den ich kannte bekam eine Busse von Total knappe 2000.-.

    Ein Fahrzeug kann erst als tief bezeichnet werden, wenn der Marder nicht mehr unten rein kommt............. :D

  • joar. So einfach ist das nicht. Nach 4,5 Jahren mit DE-Kennzeichen gabs vor einer Weile Post aus Bern. Nachzahlung Zoll 240,- (geht noch, da die den Fahrzeugwert geschätzt haben) Der Kollege mit dem TT hatte es schlimmer, 6000,- Buse.


    Man darf mit dem Schweizer Führerausweis in der Schweiz NUR Fahrzeuge bewegen die in der Schweiz zugelassen & verzollt sind. Alles andere nur in Ausnahmefällen und für 10Tage (Mietwagen aus anderem Land, weil man da mit eigenem Fahrzeug liegen geblieben ist usw. )


    Deutscher Tüv und AU sind wesentlich entspannter als in CH, das wäre die geringste Sorge. Steuern werden nach Hubraum errechnet (mein G40=196€ / Jahr) und Versicherung würde ja über den Onkel gehen.

    - Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil - \n\n