Für alle die, welche es noch nicht wissen und ab und an an Tourifahrten teilnehmen.
Im Gegensatz zu den deutschen Versicherungen übernimmt keine schweizer Versicherung auch nur einen Rappen wenn was passiert.
Da bei den Deutschen die Versicherung zahlt, fahren sie zum Teil bei Tourifahten dementsprechend auch ganz anders.
Mein Tip an euch: Geht lieber an einen Trackday, da sind die Bedingungen für alle gleich. Keine Versicherung zahlt.
Hier ein Zitate aus anderen Foren:
ZitatAlles anzeigenIch zitiere hier mal aus dem Antwortschreiben der CH-Ombudsfrau (Mai 2007) auf meine entsprechende Anfrage betr. Haftpflicht-Deckungspflicht bei Dritt-Schaeden auf der NS im Rahmen der Touri-Fahrten meiner damaligen Kfz-Versicherung (Zurich):
-Beim Nuerburgring handelt es sich um eine Rennstrecke. Dies gilt auch dann, wenn die Rennstrecke im Rahmen einer sogenannten Touristenfahrt befahren wird.
-Die Vers-Gesellschaft hat das Recht das erhoehte Risiko, das in den auf Rennstrecken gefahrenen ueberdurchschnittlich hohen Geschwindigkeiten liegt, nicht zu decken.
-Diese Deckungseinschraenkung ist aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit rechtlich zulaessig.
-Falls die Zuerich im Falle der Schaedigung eines Dritten bei einer Fahrt auf dem Nuerburgring gegenueber einem Drittgeschaedigten leistungspflichtig werden sollte, so kann die Gesellschaft bezueglich allfaelliger Schadenszahlungen VOLLUMFAENGLICH auf sie Rueckgriff nehmen.
ZitatAlles anzeigenIch habe mal genau den Text aus den Allgemeinen Vertragsbedingnungen der xxxx-Versicherung abgeschrieben damit ihr in etwa seht was bei uns in der CH so steht:
Ausschluss Haftplicht:
Nicht versichert sind Ansprüche aus Unfällen bei motor- radsportlichen Veranstaltungen im in- und Ausland endsprechend den Bestimmungen des schweizerischen Strassenverkehrsrechts.
Auschluss Kasko:
Nicht versichert sind Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallys und ähnlichen Wettfahrten sowie alle Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken(z.B. Schleuderkurse, Sportfahrerlehrgänge, ausgenommen von der xxxx-Versicherung anerkannte Weiterbildungskurse in der Schweiz)
Da die meisten Arbeitstätigen in der CH über die Suva Nichtbetriebsunfall versichert sind noch ein Hinweis:
Die Suva kürzt leistungen wenn das Unfallereignis im zusammenhang mit Wagnis entstanden ist. Als Wagnis werden Freizeitaktivitäten bezeichnet wo wenn etwas schief geht ernsthafte Verletzungen entstehen können. Z.B. Motorsport, Gleitschirmfliegen, Klettern usw.
Hier kann aber Abhilfe mit einer Erwerbsausfallversicherung geschaffen werden.